Die Entscheidungen in der Schule werden von verschiedenen Konferenzen, dem Schulvorstand und der Schulleitung getroffen. Diese Gremien wirken bei der Erledigung der Aufgaben in der Schule nebeneinander.
Die Zuständigkeiten der jeweiligen Gremien werden durch das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) geregelt. Im Schulvorstand wirken die Schulleitung mit Vertreter*innen der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Beispielsweise entscheidet der Schulvorstand über die Verwendung der Haushaltsmittel, verschiedene Anträge oder trifft Grundsatzentscheidungen für die Tätigkeit von pädagogischen Mitarbeiter*innen, Durchführung von Projektwochen und die Überprüfung der Arbeit der Schule.
Auch die Anzahl der Vertreter*innen im Schulvorstand ist gesetzlich geregelt. Der Schulvorstand unserer Schule setzt sich aus vier Elternvertreter*innen und vier Lehrer*innen zusammen.